Viele aktuelle Infos zu bio-ethischen Fragen finden Sie auf der Facebook-Seite der Kaleb-Regionalgruppe Berlin:

www.facebook.com/kaleb.regionalgruppe.berlin, sowie auf der Seite des Bundesverbands Lebensrecht (BVL):

www.bv-lebensrecht.de/   Ebenfalls interessant ist die Seite www.youngandfree-kaleb.de

Wir bringen hier nur eine kleine Auswahl aus verschiedensten Quellen:

 

 

Demo vor Abtreibungsklinik

München (ALfA). Rund 250 Menschen haben am vergangenen Sonntag in München-Freiham vor der Abtreibungsklinik von Deutschlands bekanntestem Abtreibungsarzt, Friedrich Stapf, demonstriert. Zu der Kundgebung unter dem Motto „Zukunft statt Abtreibung“ hatten die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) und der Landesverbandes Bayern der Christdemokraten für das Leben (CDL) aufgerufen. Wie es in einer gemeinsamen Pressemitteilung heißt, erklärte dabei die Landesvorsitzende der CDL Bayern, Christiane Lambrecht: „Wir wollen, dass keine Mutter mehr aus Druck, Verzweiflung oder wegen finanzieller Sorgen dieses Ärztehaus ohne ihr Baby im Bauch verlässt. Wir fordern in den Schulen eine bessere, lebensbejahende Sexualaufklärung und Bildung. Wir brauchen eine familienfreundliche Politik, zum Beispiel ein Familiensplitting. Die Beratungsqualität in den offiziellen Stellen muss verbessert werden. Wir fordern eine echte Willkommenskultur für Mütter und Kinder!“

Antonia Egger, Vorsitzende des ALfA-Regionalverbandes München, die seit ihrer Geburt im Rollstuhl sitzt, legte eindrucksvoll dar, wie erfüllt ihr Leben trotzdem sei. Der Erlanger Kinderarzt Professor Dr. Holm Schneider, stellvertretender Bundesvorsitzender der ALfA, wies darauf hin, dass die Diagnose des Down-Syndroms bei 9 von 10 Kindern zur Abtreibung führe. Schneider kam in Begleitung eines 16-jährigen Jungen, der das Down-Syndrom hat und der ihm im Zug wieder einmal beim Schachspiel besiegt hatte. Schneider. Josef Dichgans, Landesvorsitzender der CDL Baden-Württemberg, kritisierte, dass der CSU-Funktionär Hans Hammer Vermieter des Gebäudes sei, in dem Abtreibungsarzt seinen Geschäften nachgehe: „Wenn ein kommunistischer Funktionär beruflich Kapitalist ist, ist er unglaubwürdig. Wenn ein Grüner Massentierhaltung betreibt oder ein Atomkraftwerk vermietet, ist er für seine Partei untragbar. Dass ein Parteifunktionär Räume an den bekanntesten Abtreiber im Land zum Betrieb einer Abtreibungsklinik vermietet, fügt der christlichen Partei, in der er immerhin das Amt eines Bezirksschatzmeisters innehat, schwersten Schaden zu.“ Angelika Doose von der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) las aus einem Brief vor, den sie Stapf geschrieben: „Stellen Sie sich einen Augenblick lang vor, Sie hätten in Ihrem Leben 100.000 Kindern auf die Welt geholfen! Die Wandtafeln mit den Geburtsanzeigen, die die dankbaren Eltern Ihnen zugeschickt hätten, würden Ihr ganzes Büro einnehmen – haben Sie jemals eine Dankeskarte von einer Frau bekommen, deren Kind Sie abgetrieben haben? Herr Stapf, helfen Sie mit, die Probleme zu beseitigen, nicht die Kinder!“

Die „Jugend für das Leben“ setzte mit in den Himmel fliegenden, roten Herz-Luftballons ein Erinnerungszeichen für alle Verletzungen, die eine Abtreibung verursacht.

„I have a dream“ war das Motto der Ansprache von Manuel Kuhn. Er sprach über die Hoffnung, dass wir zu einer Gesellschaft werden, in der jeder Mensch willkommen ist, in der keine Kinder abgetrieben werden und keine Mutter eine Schwangerschaft als Konflikt sehen muss. Zuvor hatte eine Teilnehmerin berichtet, dass sie ihr zweites Kind abtreiben ließ, weil sie kein „Sicherheitsnetz“ fand, welches ihre Panik hätte auffangen können, und wie traurig sie darüber ist, dass dieses Kind nicht leben darf.

Quelle: ALfA-Newsletter vom 22.10.2017

 

 

BVL kritisiert “Aktionstag” für Abtreibung

Berlin (ALfA). Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) hat die Veranstalter des weltweiten Aktionstags für sichere und legale Abtreibung („Global Day of Action for Access to Safe and Legal Abortion“) kritisiert. Das berichtet die katholische Zeitung „Die Tagespost“. Dem Bericht zufolge erklärte die BVL-Vorsitzende Alexandra Linder, ein Aktionstag für „sichere“ und „legale“ Abtreibungen könne nur als Mischung aus Ideologie, Imperialismus und finanziellem Interesse betrachtet werden. Eines der Hauptargumente der Veranstalter sei die Tatsache, dass jedes Jahr zehntausende Frauen auf der Welt bei der Durchführung illegaler Abtreibung ums Leben kämen.

Es sei ihnen jedoch keiner Erwähnung wert, dass nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation dabei zusätzlich rund 56 Millionen Kinder stürben. Hauptursache für nicht erwünschte Schwangerschaften in den sogenannten Entwicklungsländern sei, dass Frauen über ihre Sexualität nicht selbst bestimmen dürften, sondern Männern zur Verfügung zu stehen hätten. Die Legalisierung der Abtreibung als Lösung anzubieten, sei frauenfeindlich, denn sie belasse die Frauen in dieser Situation und ließe sie und ihre Kinder die Folgen tragen.

Nicht erwähnt werde außerdem, dass Organisationen ohne genaue Prüfung die Abtreibungspille Mifegyne (vormals RU 486) an Frauen in Ländern schickten, in denen Abtreibung verboten sei. Was nach der Einnahme mit den Frauen passiere, interessiere die Verantwortlichen nicht. An dem Aktionstag beteiligen sich nach Angaben des BVL auch Unternehmen, die manuelle Vakuumaspiratoren für Frühabtreibungen herstellten. Führend beteiligt seien Organisationen wie die International Planned Parenthood Federation (IPPF) und Pro Familia

 

Quelle: AlfA-Newsletter vom 01.10.2017

 

 

Eingriffe in die Keimbahn: Wissenschaftsorganisationen mahnen zur Vorsicht


Maryland/Bethesda (ALfA) Eine internationale Gruppe von elf Fachgesellschaften aus dem Bereich der Genetik hat sich in einem im „American Journal of Human Genetics“ veröffentlichten Positionspapier gegen den vorzeitigen Einsatz des Genom-Editings in der Reproduktionsmedizin ausgesprochen. Die Wissenschaftsorganisationen fordern aber eine verstärkte und mit öffentlichen Mitteln geförderte Grundlagenforschung in diesem Bereich. Das berichtet das Online-Portal des Deutschen Ärzteblatts.

Einen gentechnisch veränderten Embryo in die Gebärmutter einer Frau zu transferieren und somit eine Schwangerschaft herbeizuführen, sei „derzeit unangemessen“, schreiben die Organisationen in der Fachzeitschrift „The American Journal of Human Genetics“. Es gebe jedoch keinen Grund, eine Genveränderung im Reagenzglas „mit angemessener Aufsicht und Zustimmung“ zu verbieten. „Während die Grundlagenforschung zur Bearbeitung von Genen in den kommenden Jahren voranschreiten wird, fordern wir alle Beteiligten dazu auf, diese wichtigen ethischen und sozialen Diskussionen zusammen zu führen“, schreiben die Wissenschaftler um Kelly Ormond von der Stanford University.

Die Erklärung wurde unter anderem von der American Society of Human Genetics, der Canadian Association of Genetic Counsellors und der International Genetic Epidemiology Society unterzeichnet. Auch länderübergreifende asiatische Verbände sowie solche aus Großbritannien und Südafrika schlossen sich an.

Wie die Forscher schreiben, sei das Positionspapier zwischen August 2015 und Januar 2017 entwickelt worden

Quelle: ALfA-Newsletter vom 06.08.17
 

 

Frankreich verbietet Film über glückliche Menschen mit Down-Syndrom – weil Hinweis auf Abtreibung fehlt

"Dear Future Mome, die Botschaft von 15 Menschen mit Down-Syndrom an eine werdende Mutter, fiel in Frankreich der Zensur der Abtreibungsideologen zum Opfer.

(Paris) Der französische Staatsrat, der oberste Verwaltungsgerichtshof des Landes, hat einen Rekurs gegen einen Zensurbescheid des Conseil supérieur de l’audiovisuel (CSA, Hoher Rat für audiovisuelle Medien) abgewiesen. Damit gilt: In Frankreich darf der Kurzfilm „Dear Future Mom“ (Liebe werdende Mami), der das Glück von Menschen mit Down-Syndrom zeigt, nicht gesendet werden.


Der bezaubernde Film entstand aus Anlaß des Welt-Down-Syndrom-Tages 2014. Der Anstoß kam durch eine Anfrage, mit der auch der Film beginnt. Eine junge, besorgte Mutter schrieb, daß sie schwanger ist und ein Kind erwartet, bei dem man Down-Syndrom festgestellt hatte. Sie wollte wissen, wie das sei, und ob solche Menschen „auch glücklich werden können in ihrem Leben“.

Als Antwort entstand der Kurzfilm, in dem 15 junge Menschen mit Down-Syndrom, dieser „werdenden Mutter“ antworten und sie teilhaben lassen an ihrem Glück.

Lebensglück von Menschen mit Down-Syndrom „nicht von allgemeinem Interesse“

Auf Youtube wurde der Kurzfilm mehr als sieben Millionen Mal angeschaut. Beim Festival der Kreativität in Cannes gewann er sechs Löwen. Der Film wurde in verschiedenen Ländern auch im Fernsehen gezeigt. Darunter befanden sich auch mehrere französische Fernsehsendern wie M6, Canal + und D8, bis der Conseil supérieur de l’audiovisuel einen Zensurbescheid für Frankreich ausstellte und die Ausstrahlung des Kurzfilm als „ungeeignet“ untersagte.

Der Conseil supérieur de l’audiovisuel (CSA) war 1989 von der damaligen sozialistischen Regierung zur „Regulierung“ der elektronischen Medien errichtet worden. Sie wurde nicht nur zur Copyright-Polizei für die Privatwirtschaft, wir kritisiert wird, sondern auch zur Zensurbehörde, wie der konkrete Fall zeigt.

In seiner Begründung erklärte der CSA, daß die Verbreitung des Zeugnisses von Menschen mit Down-Syndrom, mit dem sie der Welt sagen, daß auch ihr Leben lebenswert ist, keine „Botschaft von allgemeinem Interesse“ sei.

Mehrere Menschen mit Down-Syndrom und verschiedene Organisationen legten beim Staatsrat gegen diese Zensur Rekurs ein.

Zwei Jahre später bestätigte nun der Staatsrat die Zensur des CSA mit einer noch skandalöseren Begründung. Er lehnte den Rekurs ab, weil die Ausstrahlung des Filmes, der glückliche und zufriedene junge und erwachsene Menschen mit Down-Syndrom zeigt, „das Gewissen der Frauen stören könnte, die im Rahmen des Gesetzes sich für andere Optionen des persönlichen Lebens entschieden haben“.

Der Staatsrat rechtfertigte die Zensur des CSA mit der Wertung, die Darstellung im Film „könnte zweideutig erscheinen“, weil er nicht die Möglichkeit der Frau zur Abtreibung erwähne.

Der Staatsrat erklärte zudem dreist, der CSA habe mit seiner Zensur die Meinungsfreiheit von Menschen mit Down-Syndrom „nicht eingeschränkt“, sondern sich darauf „beschränkt“, die Verbreitung des Kurzfilms in öffentlichen Räumen für „ungeeignet“ zu erklären.

Empört über das Staatsratsurteil ist die Stiftung Coor Down, die den Kurzfilm veröffentlichte und verbreitete. Die Stiftung erklärt auf ihrer Internetseite, daß CSA und Staatsrat eine schwerwiegenden Zensur üben und Menschen mit Down-Syndrom das Recht auf Meinungsfreiheit verweigern. Jeder Mensch dürfe seine Freude am Leben zum Ausdruck bringen. Wenn das aber Menschen mit Down-Syndrom tun, soll das „ungeeignet“ sein und wird verboten?

„Auch die Menschen mit Down-Syndrom haben ein Recht, glücklich zu sein, und das zum Ausdruck bringen zu dürfen.“

Die Entscheidung des CSA und das Urteil des Staatsrats „verletzen die Artikel 8, 10 und 21 des UNO-Behindertenrechtskonvention von 2006″, so die Stiftung.

Die tragische Entscheidung des französischen Staatsrates ist der logische Epilog eines Vernichtungsfeldzuges gegen etwas, das nicht sein darf. Die von CSA und Staatsrat gewählten Worte kaschieren eine brutale Wirklichkeit. Laut der vorherrschenden Meinung sind Menschen mit Down-Syndrom zu verhindern. Es müsse bereits ihre Geburt verhindert werden. Aus diesem Grund wird vor der Geburt Jagd auf sie gemacht. In manchen europäischen Ländern werden fast 100 Prozent aller Down-Syndrom-Kinder durch Abtreibung getötet. Die Tötung als „Lösung“. Ein Mensch mit Down-Syndrom ist laut dieser Logik kein vollwertiger Mensch, eigentlich überhaupt kein Mensch. So wird es nicht gesagt, aber so wird es gedacht und so werden die Gesetze gemacht. Deshalb werden schwangeren Müttern Kinder mit Down-Syndrom als „Schaden“, als „Belastung“ und als „Kostenfaktor“ dargestellt. „So etwas“ habe beseitigt zu werden, lautet die unterschwellige Botschaft.

Die entsprechenden Abtreibungsgesetze machen die vorgeburtliche Tötung dieser Kinder möglich.

In eine solche Logik, die das Töten dem Leben vorzieht, wenn ein Kind nicht „wunschgemäß“ ist, paßt natürlich kein Film, auch kein Kurzfilm, der Menschen mit Down-Syndrom als Menschen zeigt. Als Menschen, die glücklich und zufrieden sind, und die auf ihre Weise erstaunliche Dinge schaffen können. Im Film sprechen nicht andere über Menschen mit Down-Syndrom. Im Film sprechen nur Menschen mit Down-Syndrom über sich selbst. Sie zeigen sich selbst und antworten auf die Frage einer besorgten, jungen Mutter.

Die Abtreibungsmentalität, der die Entscheidung des CSA und das Urteil des französischen Staatsrates folgt, verlangt hingegen eine Priorität für die „Option“ Abtreibung. Das Leben von Menschen mit Down-Syndrom ist bestenfalls zweite Wahl. Es wird durch die Entscheidungen wie ein Betriebsunfall behandelt. Der Film zeigt schließlich Menschen, die aus irgendeinem Grund der Selektion durch Tötung entgangen sind. Er zeigt etwas, was gar nicht geben dürfte. Deshalb muß die Zensur her. Was es nicht geben dürfte, das dürfe man auch nicht zeigen. Der CSA sagte, das Zeigen glücklicher Menschen mit Down-Syndrom sei „nicht von allgemeinem Interesse“, oder wollte er in Wirklichkeit sagen: „ist nicht im allgemeinen Interesse“?

Die Zensur und das Urteil bekräftigen den gewollten Druck auf schwangere Mütter, denen signalisiert wird, daß die Tötung des ungeborenen Kinder mit Down-Syndrom gewünscht, ja erwartet werde. Kein Gesetz verlangt die Tötung. Der soziale Druck und die „richtige fachliche Beratung“ genügen.

Was das vorherrschende Meinungsbild stört, das fällt unter die Zensur und muß verdunkelt werden, selbst wenn es das Glück und die Freude von Menschen zum Ausdruck bringt.

Die Dreistigkeit der Vorgehensweise der beiden französischen Institutionen ist von einer Eiseskälte, die das Blut in den Adern gefrieren läßt. Die vorgebrachte Argumentation eignet sich, um beliebig jede Meinung zu zensurieren und willkürlich ganze Menschengruppen auszugrenzen und für deren physische Vernichtung zu werben, denn um nichts anderes geht es bei der nahegelegten „Option“ der Frauen. Manche würden sagen, die vielzitierten „Nazis“ sind unter uns, aber sie tragen keine Hakenkreuzbinde, wie man uns weismachen will, sondern Krawatte, ein Che-Guervara-T-Shirt oder sind Mitglied der Sozialistischen Partei. Kardinal Cipriani-Thorne, der Erzbischof von Lima und Primas von Peru, sprach von „Herodianern mit Krawatte“.

Sehen Sie sich den Kurzfilm an und lassen Sie Ihr Herz sprechen.

 Text: Giuseppe Nardi
Quelle: http://www.katholisches.info/2016/11/23/frankreich-verbietet-film-ueber-glueckliche-menschen-mit-down-syndrom-weil-hinweis-auf-abtreibung-fehlt/

 

 

Klinik will nur noch in Ausnahmefällen Abtreibungen durchführen

Stadthagen: Kirchenvertreter und Lebensrechtsorganisationen haben die Haltung des christlichen Gesundheitskonzerns Agaplesion (Frankfurt am Main) beim Thema Abtreibung verteidigt. Das Unternehmen wird ab April 2017 das Krankenhaus in Stadthagen im niedersächsischen Landkreis Schaumburg betreiben. Dann wird es Schwangerschaftsabbrüche ohne medizinische Gründe nicht mehr geben. Deswegen geriet das Unternehmen in die Kritik von Politik und Medien. Der Vorsitzende der CDU- Kreistagsfraktion*, Gunter Feuerbach (Stadthagen), bezeichnete die Haltung von Agaplesion laut der „Schaumburger Zeitung“ als „unglücklich und wenig zeitgemäß“. Die Reporterin Cornelia Kurth sprach in einem Kommentar in der Zeitung von einem „Skandal“. Der Konzern zwinge dem Landkreis seine Moral auf und setze sich „selbstherrlich“ über alle nicht medizinisch angebrachten Abtreibungsgründe hinweg.

Der schaumburg-lippische Landesbischof Karl-Hinrich Manzke (Bückeburg) sagte gegenüber der „Schaumburger Zeitung“, die Haltung des Betreibers sei ethisch richtig. Es gebe ein Spannungsfeld zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Mutter und dem Schutz des ungeborenen Lebens. Da wäge das Klinikum sorgfältig ab: „Mir ist ein Krankenhaus lieber, dass diese Sorgfalt als Leitlinie hat und alles tut, um das Leben zu schützen, als ein Träger, der da gar kein Problem sieht.“

Auch die Bundesvorsitzende der „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA), Alexandra Maria Linder (Weuspert/Sauerland), lobte, dass das Krankenhaus den Begriff „christlich“ ernst nehme.

Ebenso begrüßte die Leiterin der Lebensrechtsinitiative KALEB in Langenhagen bei Hannover, Birgit Karahamza, gegenüber idea das „lebensbejahende Konzept des Betreibers“. Dass ein Krankenhaus zu den fundamentalen Werten des christlichen Glaubens stehe, sei ein Fortschritt. Frauen die ihr Kind abgetrieben haben, litten oft ihr Leben lang unter den Folgen…

Hebamme: Die Berichterstattung scheint einseitig gefärbt zu sein

Esther Tepper, Vorstandsmitglied im Vereins „Hoffnung“ in Uelzen, freut sich über die Haltung von Agaplesion: „Als Hebamme habe ich einen Riesenrespekt vor dem Leben.“ Nach dem Grundgesetz stehe das Recht auf Leben höher als das Recht auf Selbstverwirklichung. Die Berichterstattung erscheine ihr „einseitig gefärbt zu sein, beeinflusst von Lügen und veralteten Annahmen, der Mensch sei nicht Mensch von Anfang an. Es gehe hier nicht nur um Frauenbefindlichkeiten, sondern um ein Kind.

Agaplesion: Wenn es medizinische GrĂĽnde gibt, werden Abtreibungen durchgefĂĽhrt

Die gemeinnützige Aktiengesellschaft Agaplesion (aus dem Altgriechischen übersetzt „Liebe den Nächsten“) wies die Kritik in einer Stellungnahme zurück. Man führe die Diskussion sehr differenziert. Als christliches Unternehmen sei man aufgerufen, einerseits eine klare Position zu formulieren und andererseits Betroffene in ihren seelischen Nöten zu begleiten. Die Berichterstattung erwecke den Eindruck, dass das Krankenhaus Frauen ohne Hilfe und Gespräche wegschicken werde. Das werde man niemals tun, sondern kompetente Ansprechpartner und Einrichtungen in der Nähe nennen, die professionelle psychische Unterstützung anbieten. Wenn es medizinische Gründe gebe, werde man einen Schwangerschaftsabbruch durchführen. Im Selbstverständnis von Agaplesion heißt es: „Menschen sind im biblischen Sinne Ebenbild Gottes. Deshalb stehen für uns der unendliche Wert und die unantastbare Würde jedes Menschen im Mittelpunkt.“ Zu dem Unternehmen gehören über 100 Einrichtungen, darunter 26 Krankenhausstandorte, mit über 19.000 Mitarbeitern. Sie versorgen pro Jahr mehr als eine Million Patienten.

Quelle: kath.net und Idea

AusfĂĽhrlich: http://www.kath.net/news/57452

*Es ist wieder einmal traurig, welche Position hier ein CDU-Mann einnimmt und dabei ganz unverhohlen das Wort „zeitgemäß“ verwendet. Wie sagte Helmut Kohl einmal: Wer sich mit dem Zeitgeist verheiratet, wird bald Witwer sein. (B.Katzschner)

** Umso erstaunlicher, dass ein evangelischer (!) Bischof sich so klar positioniert. Das wĂĽnschte ich mir auch von der EKD-Leitung. (B.Katzschner)

 

 

Abtreibungslobby in Irland verliert

Dublin (ALfA). Das irische Parlament hat sich einer weiteren Liberalisierung der gesetzlichen Bestimmungen zur Regelung von Abtreibung widersetzt. Am Donnerstag votierten die Abgeordneten mit 95 zu 45 Stimmen gegen eine Gesetzesvorlage, die vorgeburtliche Kindstötungen im Falle einer Missbildung des ungeborenen Kindes legalisiert hätten. Das berichtet Radio Vatikan. Demnach stimmte Irlands Premier Enda Kendy (Fin Gael, Irlands Volkspartei), der sich öffentlich gegen eine weitere Liberalisierung  des erst 2013 geänderten Gesetzes ausgesprochen hatte, gegen den Gesetzentwurf, drei seiner Minister dafĂĽr.

2013 kippte das irische Parlament das bis dato generelle Abtreibungsverbot. Seitdem sind vorgeburtliche Kindstötungen in Irland erlaubt, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft das Leben der Mutter bedroht oder diese eine Selbsttötung in Betracht zieht, weil sie sich ein Leben mit dem Kind nicht vorstellen kann. Bei der damaligen Abstimmung wurde der Fraktionszwang, der ĂĽblicherweise in solchen Fragen aufgehoben wird, beibehalten. Das war Kendy damals ebenso ĂĽbel genommen worden, wie der Ausschluss von fĂĽnf Abgeordneten aus der Kendys Fraktion, die trotzdem gegen das Gesetz gestimmt hatten.  Quelle: ALfA-Newsletter vom 16.7.16

 

 

Abtreibungspille zum Nachtisch

Das Amtsgericht Nürnberg hat einen 24-jährigen Mann zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt, weil er seiner schwangeren Freundin ein Abtreibungspräparat in den Nachtisch gemischt hatte. Das berichtet Welt online. Dem Bericht zufolge hatte die Staatsanwaltschaft für die Tat eine Haftstrafe von vier Jahren gefordert. Der Mann hatte zugegeben, im März 2015 seiner Freundin Mokkacreme samt Abtreibungspille serviert zu haben. Das Präparat soll er sich zuvor in Tschechien besorgt haben. Die Frau, die in der 15. Woche schwanger war, bekam nach dem Essen schwere Bauchkrämpfe und erlitt im Krankenhaus eine Fehlgeburt. Später ließ die 29-Jährige einen Bluttest machen. Dabei wurden Spuren des Abtreibungspräparats nachgewiesen. Der Mann beendete die Beziehung mit einer Textnachricht. Quelle: ALfA-Newsletter vom 09.07.16

 

 

Staat muß Ehe nicht für Homosexuelle öffnen

BrĂĽssel: Die europäische Bischofskomission COMECE begrĂĽĂźt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs fĂĽr Menschenrechte (EGMR), wonach Staaten die Homo-Ehe verweigern dĂĽrfen. Anfang Juni hatte der EMGR entscheiden, daĂź die Mitgliedsstaaten die Ehe weiterhin als exklusives Rechtsinstitut fĂĽr Mann und Frau definieren dĂĽrfen. Es genĂĽge, wenn ein Staat homosexuellen Paaren hinreichende rechtliche Alternativen anbiete, etwa die “eingetragene Partnerschaft”. Quelle:18.6.2016         Anm: Weiterhin? Aber wie lange? Und irgendwann entscheidet dann BrĂĽssel auch darĂĽber?

 

 

Demo gegen Abtreibungsklinik und CSU-Schatzmeister

Rund 1.7.16 vor der Abtreibungsklinik des “Arztes” Friedrich Stapf in München demonstriert. Sie forderten die Schließung der Einrichtung. Außerdem kritisierten sie scharf, daß der Münchner CSU-Schatzmeister und Immobilienunternehmer Hans Hammer die Räumlichkeiten an Stapf vermietet hat. zu der Kundgebung “Echte Hilfe für Mütter und Kinder - Zukunft statt Abtreibung” hatten die Organisationen ALfA (Aktion Lebensrecht für Alle) und der bayrische Landesverband der CDL (Christdemokraten für das Leben) aufgerufen. Quelle: idea Spektrum 27/2016

 

 

„Ärzte für das Leben“: Herstellung von Mensch-Schwein-Mischwesen beunruhigt zutiefst.

(PM) - Laut Berichten britischer Medien haben Forscher um Prof. Pablo Ross an der Universität von Kalifornien in Berkeley zum ersten Mal Mensch-Schwein-Mischwesen hergestellt. Ziel ist es, menschliches Gewebe im Schwein für die Transplantations­medizin heranzuzüchten. Prof. Paul Cullen vom Verein „Ärzte für das Leben“ bezeichnet diese Versuche als zutiefst beunruhigend. „Diese Forschung“, stellt Cullen fest, „stellt das Wesen des Menschen und somit den Urgrund der Menschenwürde grundsätzlich in Frage.“ Er fordert ein umfassendes Verbot solcher Versuche „bis ihre Implikationen geklärt und auf der Ebene der gesamten Gesellschaft zur Diskussion gestellt worden sind.“

Ross und Kollegen haben induzierte menschliche Stammzellen in Schweine­embryonen gebracht, bei denen vorher die Gene fĂĽr die Entwicklung der BauchspeicheldrĂĽse mittels der CRISPR/cas9-Technik ausgeschaltet worden waren.  Hierdurch sind sogenannte Mensch-Schwein-Chimären entstanden. Die Entwicklung der Mischembryonen wurde am 28. Lebenstag abgebrochen, um das Gewebe zu analysieren. Mittelfristig möchte man auf diesem Weg im Schwein eine transplantierbare menschliche BauchspeicheldrĂĽse etwa zur Behandlung von Typ 1 Diabetes mellitus entstehen lassen. Gerade dieses Organ ist schwierig zu entnehmen, weshalb die Chimärenforscher sich zunächst hierauf konzentrieren.

Letztes Jahr hat die US-amerikanische Gesundheitsbehörde National Institutes of Health entschieden, Chimärenforschung nicht zu unterstĂĽtzen, so lange die Implikationen unklar sind und zitierte insbesondere das Risiko, menschliche Stammzellen könnten sich auch an der Entwicklung des zentralen Nervensystems des Mischwesens beteiligen.

Bereits Oktober 2011 fragte der Deutschen Ethikrat, „ob schon die Konstruktion eines menschlichen Mischwesens … [nicht] eine vollständige Instrumentalisierung“ des Menschen bedeute. Laut Bundesverfassungsgericht ist die Menschenwürde “nicht nur die individuelle Würde der jeweiligen Person, sondern die Würde des Menschen als Gattungswesen.“

Während Tierschützer diese Forschung wegen ihres Leidpotentials für das Schwein kritisieren, sind die „Ärzte für das Leben“ vielmehr über ihre Implikationen für den Menschen in Sorge.

www.aerzte-fuer-das-leben.de

Quelle: Bundesverband lebensrecht, 06.06.2016

 

 

Widerstand im Bundestag gegen Forschung an Demenzkranken

Berlin (ALfA). Im Deutschen Bundestag formiert sich Widerstand gegen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Forschung an nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen ausdehnen will. Das berichtet die überregionale katholische Zeitung „Die Tagespost“ (2. Juli). Bislang ist in Deutschland die sogenannte fremdnützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen verboten. Die Bundesregierung will künftig Arzneimitteltests an nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen immer dann erlauben, wenn diese in einem Stadium, in dem noch einwilligungsfähig waren, ihr Einverständnis zur Teilnahme an solchen gruppennützigen klinischen Prüfungen schriftlich erklärt haben. Quelle: ALfA-Newsletter vom 3.7.16

 

 

In Belgien dĂĽrfen christliche Heime Sterbehilfe nicht mehr verweigern

Katholische Krankenhäuser und Pflegeheime in Belgien dürfen ihren Patienten die aktive Sterbehilfe nicht verweigern. Das entschied das Zivilgericht in Leuven, wie die belgische Zeitung "Le Soir" (Donnerstagsausgabe) berichtete.

Angehörige einer Krebspatientin hatten gegen den Träger eines katholischen Pflegeheims geklagt, weil es einem Arzt, der die Sterbehilfe ausführen sollte, keinen Zugang gewährte. Die Richter argumentierten, dass sich das Pflegeheim nicht in die Beziehung zwischen der Patientin und dem Arzt hätte einmischen dürfen. Der Heimträger wurde zur Zahlung von 6.000 Euro Schadenersatz verurteilt.

Wegen der Schwere und Bedeutung des Falles war das Zivilverfahren in einer Besetzung mit drei Richtern verhandelt worden. Während das belgische Gesetz vorsieht, dass sich Ärzte weigern können, aktive Sterbehilfe auszuführen, ist dies für Pflege- und Gesundheitseinrichtungen nicht klar im Gesetz festgelegt.

Der Erzbischof von Mecheln-Brüssel, Jozef De Kesel, hatte noch im Dezember 2015 betont, katholische Krankenhäuser hätten das Recht, sich gegen die Ausübung der aktiven Sterbehilfe und gegen Abtreibungen zu entscheiden.

In Belgien ist aktive Sterbehilfe unter bestimmten Umständen kein Straftatbestand. Die Nachfrage nach Sterbehilfe steigt stetig. Seit Februar 2014 gibt Belgien zudem als erstes Land weltweit für aktive Sterbehilfe keine Mindestaltersgrenze mehr vor. Auch unheilbar kranke Kinder können unter bestimmten Umständen aktive Sterbehilfe erhalten. (Quelle: KNA und Idea Spektrum 28/2016)

Anm: So weit sind wir schon in unserer “schönen neuen Welt” - Huxley lässt grüßen.

 

 

Gehsteigberatung in München war rechtmäßig

Die sogenannte „Gehsteigberatung“ des christlichen Vereins „Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschland“ vor einer Münchener Abtreibungspraxis war rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden. Es widersprach damit der bayerischen Landeshauptstadt, die den Christen verboten hatte, vor der Praxis Schwangere anzusprechen, um sie über die Folgen von Abtreibungen und Hilfsmöglichkeiten zu informieren. Die Stadt hatte sich auf den Paragrafen 118 des Gesetzes über Ordnungwidrigkeiten berufen. Demnach handle ordnungswidrig, „wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen“. Das Gericht urteilte nun, dass dieser Paragraf „lediglich ein bedrängendes Ansprechen erfasst, nicht jedoch ein dezentes, respektvolles Ansprechen“. Genau das hätten die Vereinsmitglieder aber getan. Deshalb sei in diesem konkreten Fall das Verbot nicht gerechtfertigt. Wie der stellvertretende Pressesprecher des Gerichts, Florian Huber (München), der Evangelischen Nachrichtenagentur idea mitteilte, kann die Stadt nun vor dem bayerischen Verwaltungsgericht die Zulassung zur Berufung beantragen.

Der Vorsitzende von „Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschland“, Wolfgang Hering (München), äußerte sich gegenüber idea erleichtert. Die Stadt habe keine Zeuginnen vorweisen können, die eine tatsächliche Belästigung bestätigten. Die Münchener Polizei habe bereits im Jahr 2000 die Gehsteigberatung mehrere Monate durch für die Helfer nicht erkennbare Zivilbeamte überprüft. In über 16 Jahren habe sie keine Rechtsverstöße feststellen können. Die christlichen Lebensschützer hätten immer „das Herz der Mütter für ein Ja zu ihrem Kind gewinnen wollen. Wir danken Gott für dieses Urteil.“ Die betroffene Abtreibungspraxis im Münchner Westend hat inzwischen geschlossen und plant eine Wiedereröffnung im Stadtviertel Freiham. Der Verein will seine „Gehsteigberatungen“ dort fortführen. Idea-Spektrum, 13.5.2016

 

 

Femenaktivistin macht 180-Grad-Kehre und wird Pro-Life

Sara Fernanda Giromini, war vier Jahre lang eine der wichtigsten Symbolfiguren der brasilianischen Femenbewegung. Unter dem Pseudonym Sara Winter in Brasilien hat sie eine ganze Reihe „Oben-Ohne“-Auftritte absolviert hatte, die selbst innerhalb der Femenbewegung als außergewöhnlich markant eingestuft wurden. Das vielleicht bekannteste Skandalfoto von ihr zeigt sie mit einer anderen jungen Frau barbusig und mit Dornenkrone beim homoerotischen Kuss vor einem Kreuz, zwei Arme der jungen Damen sind ausgestreckt wie beim Korpus eines Kruzifixes. Statt „INRI“ liest man auf der Tafel am Kreuz „LGBT“, ein englisches Kürzel für „Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender“. Sie stritt auch für Abtreibungs“freiheit“.

Heute  ist sie Pro-Life-Kämpferin und sagt: „Ich bitte die Christen um Vergebung fĂĽr den feministischen Protest…Wir sind zu weit gegangen. Wir haben viele religiöse und nichtreligiöse Menschen brĂĽskiert…Heute bin ich viel glĂĽcklicher und kann Frauen besser helfen.“

Die Veränderung bei Giromini wurde bereits im Oktober 2015 bekannt, als sie mitteilte, eine Abtreibung ihres ersten Kindes bitter zu bereuen. Nun hat sie ihr zweites Kind zur Welt gebracht, und damit habe sich ihre Einstellung gegenüber dem Leben grundlegend verändert. „Ich schreibe dies, während mein Kleiner auf meinem Schoß schläft. Das ist die größte Sensation auf der Welt.“ Sie verbindet ihren Text mit einem Appell: „Bitte, ihr Frauen, die ihr so verzweifelt seid und überlegt abzutreiben, denkt gut darüber nach. Ich bereue es sehr, dass ich es getan habe. Ich möchte nicht, dass Euch das gleiche passiert.“ Quelle: kath.net und ProBlog

 

 

Trauer im Johanna Gräfin von Westphalen

Am 21.01.2016 ist Johanna Gräfin von Westphalen gestorben. Sie war viele Jahre Vorsitzende der “Christdemokraten fĂĽr das Leben” (CDL) und der Stiftung “Ja zum Leben”. In diesen Funktionen, aber auch im Rahmen des “Sozialdienstes katholischer Frauen” und als Kuratoriumsmitglied des “Forums deutscher Katholiken”  trat sie auch stets - mit gewinnender Freundlichkeit und zugleich in groĂźer Klarheit - fĂĽr das Lebensrecht und die WĂĽrde des ungeborenen, des alten und des sterbenden Menschen ein. Wir verlieren in ihr eine tapfere Kämpferin fĂĽr unser gemeinsames Anliegen. Wir trauern zusammen mit ihren Angehörigen, Freunden und Mitstreitern. Ihr Lebenswerk bleibt uns weiter Ansporn und Auftrag.

 

 

Lebensrechtler Klaus Günter Annen hat Erfolgt mit Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Klaus Günther Annen verteilte Flugblätter vor Abtreibungskliniken mit der Aussage: „In dieser Klinik werden rechtswidrige Abtreibungen durchgeführt, die aber der deutsche Gesetzgeber erlaubt und nicht unter Strafe stellt“. Außerdem führte Annen auf seiner Webseite www.babycaust.de eine Liste mit Abtreibungsärzten.

Zwei betroffene Ärzte klagten auf Unterlassung und hatten Anfang 2007 beim Landgericht Ulm Erfolg. Höhere Instanzen bestätigten das Urteil. Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine Verfassungsbeschwerde von Annen 2009 ohne Begründung ab.

Beim EGMR hatte Annen nun Erfolg. Am 26.11.2015 entschied er mit fünf zu zwei Richterstimmen, dass das Verbot des Flugblattes Annens Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt hatte. Seine Aussage sei juristisch korrekt, insbesondere wegen der Relativierungen. Frühere Versionen des Flugblattes, in denen Annen nur von „rechtswidrigen Abtreibungen“ sprach, durften dagegen verboten werden.

Die Listung auf der Seite babycaust.de vergleiche Abtreibungsärzte auch nicht zwingend mit dem NS-Holocaust. Man könne darin auch nur einen allgemeinen Hinweis darauf sehen, dass Recht und Moral auseinanderklaffen können. Die deutsche Justiz habe es nicht geschafft, einen fairen Ausgleich zwischen Annens Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht der Ärzte herzustellen.

Der EGMR sprach ihm die Erstattung seiner Prozesskosten in Höhe von rund 13.700 Euro. Gegen das Urteil kann Deutschland binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen.

Quellen: Kath. Tagespost, Idea Spektrum, TAZ, SWR-Landesschau, Juraforum

 

 

EU-Parlament stimmt fĂĽr Rodrigues-Bericht und erntet Kritik

Das EU-Parlament hat am 09.09.15 für den umstrittenen “Bericht über die Stärkung von Mädchen durch Bildung in der Europäischen Union” gestimmt. Kritiker monieren unter anderem, dass er einen verpflichtenden Sexualkundeunterricht bereits für Grundschüler fordert, für den es auch inhaltlich viele Vorgaben gibt.

408 Abgeordnete votierten für das Papier der portugiesischen Sozialistin Liliana Rodrigues, 236 dagegen und 40 enthielten sich. Der Beschluss des nach der Abgeordneten benannten „Rodrigues-Berichts“ ruft Kritiker auf den Plan, die hinter dem Papier mit dem positiv klingenden Namen „Bericht über die Stärkung von Mädchen durch Bildung in der Europäischen Union“ einen verstärkten Einfluss von Gender-Mainstreaming in Schulen sehen.

Der Europaabgeordnete Arne Gericke (Familien-Partei) bezeichnete den Beschluss als „peinlich“. Viele Abgeordnete hätten sich von von den „liberalen Gender-Ideologen“ vorführen lassen. Die in dem Bericht gestellten Forderungen liefen alle unter dem Deckmantel der „Bildung für Mädchen“. Gericke hatte sich in Initiativen gegen den Bericht gewandt. Er bezeichnete den Bericht als „linkes Mogelpaket“, das in die Lehrpläne eingreife und das Subsidaritätsprinzip breche, demzufolge die Mitgliedsstaaten der EU für Fragen der Bildung und Familie zuständig sind. Deswegen habe der Bericht im EU-Parlament nichts verloren. Gerickes Einspruch, die Abstimmung aus diesem Grund von der Agenda zu nehmen, lehnte das Präsidium ab.

Das Papier fasse „alle Absonderlichkeiten linker Gender- und LGBTI-Ideologie“ in 25 Punkten zusammen, sagte Gericke. Die Forderungen nach umfassenden Sexualerziehungsprogrammen, nach Schulbüchern für das Unterrichtsfach „Gender“ und Lehrplänen mit objektiven Informationen zu LGBTI-Themen mache ihn wütend: „EU-Sexualkunde ist das Letzte, was Europa braucht.“ Es gebe viel dringendere politische Probleme, um die sich Europa kümmern müsse.

Auch die Sprecherin der „Initiative Familienschutz“, Hedwig von Beverfoerde, sieht durch den Bericht das Subsidiaritätsprinzip gefährdet. Sie erklärte gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea, dass das Europäische Parlament mit dem Bericht „einmal mehr die Gender-Ideologie“ vorantreibe. Die AfD-Europaabgeordnete Beatrix von Storch hatte bereits vor der Abstimmung kritisiert, dass der Bericht völlig selbstverständliche Forderungen mit „schwerem ideologischen Ballast“ vermische. So warne der Bericht davor, dass Eltern ihren Kindern traditionelle Geschlechterrollen vorleben könnten.

Als einen Affront gegen alle Eltern und ihr Grundrecht auf Erziehungshoheit in der EU deutete Sophia Kuby die Entscheidung. Sie ist Leiterin der des Brüsseler Büros von ADF International. Die große Mehrheit der EU-Parlamentarier verwechsele die Stärkung der Bildung mit dem Aufzwingen ideologischer Inhalte in die Lehrpläne der Kinder, erklärte Kuby gegenüber pro.

Das Parlament missachte auch zum wiederholten Mal die Grenzen seiner in den europäischen Verträgen festgelegten Kompetenzen. Die Mehrheit des Parlaments sehe das diskutierte Thema Geschlechtergleichstellung ausschließlich aus der Perspektive des Geschlechterkampfes: „Solche Probleme sind keineswegs kleinzureden, aber sie dürfen nicht für die Durchsetzung einer ideologischen Minderheitenmeinung in Schullehrplänen instrumentalisiert werden.“

Für den deutschen Europaabgeordnete Bernd Lucke (ALFA) gehen die Pläne des Berichts weit über das eigentliche Ziel hinaus. Die EU überschreite ihre Befugnisse durch die Eingriffe in die Bildungspolitik deutlich, mahnte Lucke. Sein österreichischer FPÖ-Kollege Georg Mayer bezeichnete den Beschluss als „massiven Eingriff in das innerstaatliche Schulwesen und die Gestaltung von Lehrplänen sowie eine Regulierung der Erziehung in den Elternhäusern“. Dies widerspreche nicht nur den Gedanken einer unbeschwerten Kindheit, sondern laufe auch den Wünschen vieler Eltern zuwider.

Gegen den „Rodrigues-Bericht“ hatten mehr als 160.000 Personen eine Petition unterzeichnet. Deren Unterstützer befürchten, dass die EU den Schulen eine „Gender-Ideologie“ aufzwinge. Indirekt fordere der Bericht auch, ältere Schulbücher durch genderkonforme zu ersetzen. Zudem sehen die Unterzeichner in dem Bericht einen Angriff auf die „natürliche Familie“ sowie auf die Rechte jedes einzelnen Kindes in der EU.

Lesben- und Schwulenverbände lobten hingegen den Beschluss, weil mit der Umsetzung „Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität in Bildungseinrichtungen“ bekämpft werde. Die EU-Mitgliedsstaaten mĂĽssten auĂźerdem mehr fĂĽr die Anerkennung von Homo-Paaren und den Kampf gegen Homophobie tun.    Quelle: Christliches Nachrichtenmagazin PRO (10.09.15)

 

 

AmtseinfĂĽhrung von Pfr. Dr. Carsten Rentzing als neuer Bischof der Evang.-Luth. Landeskirche Sachsens

Am 29.08.2015 wurde Pfarrer Dr. Carsten Rentzing in sein Amt als neuer Bischof der Evang.-Luth. Landeskirche Sachsen eingefĂĽhrt. Wir wĂĽnschen ihm dafĂĽr Kraft, Freude und Gottes Segen. Und wir hoffen, daĂź mittelfristig - und nicht nur in Sachsen - das Anliegen des Lebensschutzes wieder stärker in den Focus der Kirchenleitungen rĂĽckt. Wir wissen: Pfr. Rentzig ist nach mehreren Abstimmungsgängen mit einem knappen Ergebnis gewählt worden, weil es in sexualethischen Fragen und in Fragen des Schriftverständnisses innerhalb der Landeskirche zwei groĂźe Blöcke gab und gibt. Pfarrer Dr. Rentzing, der eher zur wertkonservativen Gruppe zählt hat aber von Anfang an gesagt, daĂź er Bischof a l l e r sein möchte und daĂź man ihm die Chance geben möge, versöhnend zu wirken. Leider wurde 9 Tage vor dem Amtsantritt von Dr. Rentzing eine Petition ins Internet gestellt (Bezeichnender Name: Ja zur AmtseinfĂĽhrung - ABER...) , in der z.B. steht: “Wir sagen ja mit Gottes Hilfe, mit manchen Sorgen, mit groĂźem Vertrauen in die FĂĽhrung Gottes. Aber in vielen Punkten stehen wir fĂĽr eine andere Kirche als die, die Pfr. Carsten Rentzing bisher repräsentiert”. Leider wurde diese Petition auch von Pfarrerinnen und Pfarrern aus unserer Region unterschrieben. Nun war es aber innerhalb der Kirche gerade der eher linksliberale FlĂĽgel, der immer betont hat, es gehe gar kein “Riß” durch die Landeskirche, die andere Seite (die nun Rentzing gewählt hat) sei eine sehr kleine Gruppe - und wenn es einen RiĂź gebe, so mĂĽsse er baldmöglichst geschlossen werden. Sicher beinhaltet die Petition auch Positives: “Wir sagen ja...  auch wenn dann das groĂźe ABER kommt. Ich kann generell Menschen verstehen, die sich nicht wegducken, sondern ihre Meinung frei zum Ausdruck bringen. Und es ist sicher schwer, einen Bischof zu akzeptieren, der in vielen Punkten anders liegt als man selbst (andere hatten ja bei Bischof Bohn ähnliche Bauchschmerzen). Dennoch ist aber solch eine Petition - wenige Tage vor dem Amtsantritt - ohne Zweifel ein Schritt, der diesen alten (und tatsächlich ja vorhandenen) RiĂź wieder vertieft. Das ist sehr schade und macht deutlich, daĂź es nicht immer einfach ist, mit Wahlniederlagen soverän umzugehen. Wir bitten Euch alle, fĂĽr eine (bibelfundierte) Einheit der Landeskirche zu beten - und fĂĽr Bischof Dr. Carsten Rentzing persönlich, der es - gerade angesichts solcher Aktionen - sicher nicht einfach haben wird, die “Blöcke” weiter zum Gespräch zusammen zu bringen.

 

 

Ein lesenswerter Artikel ĂĽber Tim, der vor 18 Jahren seine Abtreibung ĂĽberlebte:                                                       http://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Uebersicht/Tim-ueberlebt-eigen-Abtreibung

 

 

Linke Frauen in der Schweiz fordern Beibehaltung des „Rechts auf Abtreibung“ auch wenn das lediglich Geschlecht des Kindes nicht erwünscht ist

Schweiz: Um eine Geschlechterselektion (Abtreibung bei Kindern mit gerade nicht erwünschtem Geschlecht) zu verhindern, will der Bundesrat Ärzten verbieten, Eltern das Geschlecht ihres Kindes vor der 12. Schwangerschaftswoche mitzuteilen. Linke Frauenrechtlerinnen sind empört.

 Anne-Marie Rey, die wesentlich die Fristenregelung in der Schweiz durchgesetzt hat ist empört: ««Damit wird erstmals seit 2002 wieder zwischen ‹gerechtfertigten›  und  ‹ungerechtfertigten› SchwangerschaftsabbrĂĽchen unterschieden». Rey befĂĽrchtet, dass dies die Diskussion um Abtreibungen wieder neu lancieren wird. «Zuerst geht es um Geschlechterselektion, dann folgt das Down-Syndrom, dann irgendetwas anderes.»

Quelle: Der BLICK (Schweiz) vom 12.07.15

 

 

Steeb: Ablehnung des Betreuungsgeldes durch das Bundesverfassungsgericht bedeutet Einschränkung der Wahlfreiheit bei der Kindererziehung

Diakonie und EKD begrĂĽĂźen die Entscheidung, Caritas kritisch, Bayern will aus eigenen Mitteln weiter zahlen

Karlsruhe (idea) – Mit Bedauern haben Evangelikale und kirchliche Werke auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld reagiert. Das höchste deutsche Gericht hatte am 21. Juli in Karlsruhe geurteilt, dass die Bundesregelung eines Zuschusses von 150 Euro monatlich für Eltern, die ihr Kind zwischen dem 15. und 36. Monat zuhause betreuen, gegen das Grundgesetz verstößt. Das Betreuungsgeld sei Ländersache, sagte der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof (Karlsruhe). Der Bund hätte es nicht einführen dürfen, weil es nicht zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse notwendig sei, so die Begründung der acht Richterinnen und Richter. Der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb (Stuttgart), sagte auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea, das Urteil benachteilige faktisch erneut Familien, in denen Eltern vorrangig selbst ihre Kinder betreuten. Das dürften sie zwar auch weiterhin, aber ohne von öffentlichen finanziellen Zuwendungen zu profitieren. Steeb: „Das bedeutet eine Einschränkung der Wahlfreiheit.“

Dass die öffentliche Hand im Ergebnis lieber 1.000 Euro pro Krippenplatz für die Fremdbetreuung aufwende, als der Familie selbst wenigstens 15 Prozent davon zu geben, sei „eine große Ungerechtigkeit“. Er habe aber die Hoffnung, dass die Bundesländer ihre Verantwortung wahrnehmen und für Wahlfreiheit sorgen, indem Ehen und Familien nicht materiell benachteiligt werden, wenn sie die Erziehung vollständig selbst wahrnehmen, so Steeb. Die Vorsitzende des Vereins „Frau 2000plus“, die Publizistin Birgit Kelle (Kempen), sagte der Evangelischen Nachrichtenagentur idea, das Betreuungsgeld sei nie bei den Familien umstritten gewesen, sondern lediglich in der Politik. 460.000 Familien bezögen diese Leistung, und die Antragszahlen stiegen weiter. Diese Familien wolle vor allem die SPD „im Regen stehen lassen.“ Kelle: „Jetzt kann die CDU einmal zeigen, ob sie noch einen Anspruch auf eigene Akzente bei der Familienpolitik besitzt, oder ob man sich dem sozialistischen Familienbild der SPD komplett unterwerfen will.“

Unterschiedlich reagierten die kirchlichen Wohlfahrtsverbände. Die Diakonie begrüßte die Entscheidung. Studien hätten gezeigt, dass das Betreuungsgeld gerade die Förderung von Kindern aus sozial schwächeren Familien verhindere. Ähnlich äußerte sich die EKD. „Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, da das Urteil Anlass bieten wird, weiter über den Ausbau der Kindertagesstätten und eine familienfreundliche Politik nachzudenken“, erklärte eine Sprecherin auf Anfrage. Mit dem nun frei werdenden Geld sollte die Bildungsgerechtigkeit über gute Kitas gefördert und damit Familien unterstützt werden: „Kindertagesstätten in hoher Qualität und Anzahl sind eine wichtige Unterstützung für Familien in ganz verschiedenen Lebenslagen.“

Hingegen erklärte der Präsident der katholischen Caritas, Peter Neher (Berlin), die Art der Betreuung, die Familien wählten, dürfe nicht darüber entscheiden, ob sie staatliche Unterstützung erhalten. Alle Eltern wendeten neben ihrer Liebe und ihrem Engagement auch Zeit und Geld für die Erziehung ihrer Kinder auf und trügen so wirtschaftliche Lasten, von denen die ganze Gesellschaft profitiere: „Sie haben daher das Recht auf einen Familienlastenausgleich.“ Neher: „Wir befürchten jetzt allerdings, dass das wichtige Anliegen, Familien mit kleinen Kindern in besonderer Weise zu unterstützen, unter den Tisch fällt und die für das Betreuungsgeld eingeplante Summe nicht mehr den Familien zugute kommt.“ Die Caritas schlägt vor, Elterngeld und Betreuungsgeld zu einer einkommensunabhängigen Leistung für alle Familien zusammenzuführen. „Alle Familien sollten unabhängig von der Art der Kinderbetreuung in den ersten drei Jahren nach der Geburt eines Kindes 300 Euro monatlich zusätzlich zum Kindergeld und Sozialgeld erhalten“, fordert Neher. Wer nicht so lange aussetzen wolle, könnte sich einen höheren Betrag in einem kürzeren Zeitraum auszahlen lassen.

Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) kündigte bereits an, Familien im Freistaat auch künftig das Betreuungsgeld zu zahlen. Die Mittel dafür möchte er vom Bund. Schließlich sei das Betreuungsgeld auf Basis einer Koalitionsvereinbarung in Berlin zustande gekommen: „Die heutige rechtstechnische Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ändert nichts an der gemeinsamen politischen Willensbildung.“ In Bayern werde es eine Fortzahlung geben: „Es wäre ein großer Schaden, wenn wir diesen Markenkern bayerischer Familienpolitik aufgeben und das Betreuungsgeld nicht weiterzahlen würden.“ Bayerns Sozialministerin Emilia Müller (CSU) bekam vom Kabinett den Auftrag, die gesetzlichen Grundlagen für eine Fortzahlung des Betreuungsgeldes in Bayern zu schaffen. Seehofer stellte einen entsprechenden Beschluss für September in Aussicht.

 (Quelle: Idea Spektrum Online, 21.7.15).

 

 

(Madrid) Mindestens 60 Prozent aller Neuinfektionen mit dem Humane Immundefizienz-Virus (HIV) in Spanien sind Homosexuelle*), in Barcelona wird sogar ein Anteil von 80 Prozent angenommen. Die Zahlen belegen, daß die Infektionsgefahr bei Homosexuellen um ein Vielfaches höher ist als bei Heterosexuellen, da Homosexuelle nur eine kleine Minderheit an der Gesamtbevölkerung ausmachen.

Die hohe Infektionsrate Homosexueller ist seit 30 Jahren konstant auf höchstem Niveau. Seit HIV Anfang der 80er Jahre als Pandemie in das Augenmerk der Öffentlichkeit trat, hat sich das Risiko-Verhalten Homosexueller nicht geändert.

Jahrzehntelange vom Staat und der Zivilgesellschaft großzügig geförderte Anti-Aids-Kampagnen haben zwar nichts am Verhalten Homosexueller geändert, dafür aber die Homosexualisierung der Gesellschaft vorangetrieben und damit den Nährboden für dieses ungesunde Sexualverhalten gefördert.

Neu ist hingegen, daß Organisationen in Katalonien, die in der AIDS-Aufklärung tätig sind, wie BCN Checkpoint und die Asociación de Lucha contra el Sida öffentlich eingestehen, daß die Verwendung des zum „Sakralgut“ der sexuellen „Emanzipation“ hochstilisierte Kondom in Wirklichkeit keinen ausreichenden Schutz gegen eine HIV-Infektion bietet. Damit rütteln sie an den Fundamenten der gesamten Sexualaufklärung. „Das Präservativ genügt nicht“, so die wörtliche Aussage des Direktor von BCN-Checkpoint, Ferran Pujol, der bei der Vorstellung der jüngsten Statistiken seine „Sorge und Beunruhigung“ über die „konstant hohen Werte“ äußerte.

Pujol sprach von „biologischen Gründen“ für die hohe Infektionsrate Homosexueller wegen des von ihnen bevorzugt praktizierten Anal- oder Aftersex. Da ein natürlicher Geschlechtsverkehr nicht möglich ist, besteht der biologische „Zwang“ zu einer Sexualpraktik mit einer um 4.800 Prozent höheren Ansteckungsgefahr als bei Heterosexuellen.

Diese Zahlen haben einen Aussagewert. Sie sind seit Jahrzehnten unverändert und bekannt. Dennoch werden sie ignoriert und durch Kondom-Werbung verharmlost.

Ferran Pujol von BCN Checkpoint erklärte zusammenfassend: „In zehn Jahren haben wir eine alarmierende Situation, in der mehr als 40 Prozent der Homosexuellen der Altersgruppe der 40 –50-Jährigen HIV haben werden.“

Quelle: http://www.katholisches.info/2015/07/07/60-prozent-der-hiv-neuinfektionen-betreffen-homosexuelle-das-kondom-genuegt-nicht/      (7.7.2015)

 

 

100.000 im Jahr - sind das zu wenig Abtreibungen?  Nach manchen Leuten darf´s offensichtlich ein bischen mehr sein..

Der MitbegrĂĽnderin der GrĂĽnen, Jutta Ditfurth, scheint die Zahl der Abtreibungen in Deutschland noch zu wenig zu sein. Das sagen viele Lebensrechtler auch - und meinen damit, daĂź die Statistik Zahlen verschleiert: Auslandsabtreibungen, nicht gemeldete Abtreibungen usw. Jutta Dithfurt meint es aber wohl anders. Sie sagt, es gebe in Deutschland rund 20 Millionen Frauen im gebärfähigen Alter, aber nur 100.000 Abtreibungen im Jahr. Dies sei "eine auf verrĂĽckte Weise niedrige Zahl“.  Sie vermutet, "dass der moralische Druck, die ZwangsmaĂźnahmen, der Stress, den Abtreibungsgeber auf erfahrene Ă„rzte machen, immens groĂź ist".

Quelle: Ihr Interview Deutschlandradio Kultur, 29.06.2015

 

 

Wolfgang Bosbach unterstĂĽtzt LebensschĂĽtzer:                                                                                                                     http://www.kath.net/news/51045     (24.06.2015)

 

 

Tim lebt und wird 18

Am 6. Juli wird Tim 18 Jahre alt. Tim war nicht gewollt. 1997 hat er in der 25. Schwangerschaftswoche seine eigene Abtreibung ĂĽberlebt. Er wog nur 690 Gramm. Er blieb stundenlang unversorgt liegen bis man ihm endlich half. Seine Körpertemperatur war auf 28 Grad abgekĂĽhlt. Vor allem aber wurde er durch die Abtreibung und durch die Unterversorgung der ersten Stunden schwer geschädigt: Das Aufnahmeprotokoll der Kinderklinik, in die er nach den ersten schweren Stunden eingeliefert wurde, zählt mehr als ein Dutzend Schädigungen auf. Doch Tim wollte nicht sterben. Er kämpfte sich ins Leben! Und jetzt wird er 18. Es ist kaum zu fassen!                                                                                                                                                              Tim sollte abgetrieben werden, nachdem bei ihm das Downsyndrom (Trisomie 21) diagnostiziert wurde. Die Abtreibungsquote bei diese Diagnose liegt bei ĂĽber 90%. Inzwischen lebt er bei Pflegeeltern - Simone und Bernhard Guido - und macht jahr um jahr Fortschritte. Tim ist ein lebensfroher Mensch - auch wenn er nicht sprechen und sich nur ĂĽber Gebärden verständigen kann. Noch etwa drei Jahre lang besucht er eine spezielle Schule. Er beajhrt das Leben zu hundert Prozent. Selbst wenn es ihm einmal schlecht geht, sieht man ihm an, dass es ihm gefällt zu leben. Und er verändert andere Menschen. Fam. Guido: „Eine Freundin entschied sich, nachdem sie ihn kennengelernt hatte, keine Untersuchungen bei ihrer späten Schwangerschaft machen zu lassen, obwohl der Arzt ihr das dringend empfohlen hatte. Quelle: www.tim-lebt.de und Idea Spektrum 17.6.17 Ăśbrigens: wenn Sie sich ein Bild von Tim machen wollen, so geben Sie doch mal “Tim lebt” bei Google ein und klicken auf “Bilder”.

 

 

Dr. Carsten Rentzing neuer Landesbischof fĂĽr Sachsen

Am 31.05. wurde in Dresden ein neuer Bischof für die Sächsische Landeskirche gewählt. Nach spannenden Abstimmungen - es gab sechs Wahlgänge - setzte sich Pfr. Carsten Rentzing aus Markneukirchen gegen seine Mitbewerber durch. Wir gratulieren Pfarrer Rentzing von Herzen und wünschen ihm Gottes Segen im neuen Amt. Wir hoffen und glauben, daß er auch in Sachen Lebensschutz dringend nötige Impulse für die Sächsische Landeskirche setzen wird.

 

 

Biologieprofessor: “Gender” hat mit Wissenschaft nichts zu tun

Scharfe  Kritik an einer zunehmenden Vorherrschaft der sogenannten Gender-Studien in Schule und Wissenschaft ĂĽbt der Professor fĂĽr Didaktik und Biowissenschaften, Hans Peter Klein (Frankfurt am Main). Wie er in der FAZ schreibt haben die Propagandisten des “Gender Mainstreaming” Fachbereiche an Universitäten und Schulfächer fest im Griff. Wer dagegen aufbegehre werde als “reaktionär” abgestempelt. Inzwischen seien an deutschen Universitäten fast 200 Professuren fĂĽr Gender-Studien eingerichtet worden sein. Klein: “Sie wollen, dass alle Menschen so denken wie sie, weil sie sich im Besitz der Wahrheit wähnen...  Es ist erstaunlich, wie Minoritäten - offenbar mit politischer UnterstĂĽtzung - der Mehrheit ihre Vorstellungen mit fast religiösem Eifer diktieren können.”   Quelle: Idea vom 03.06.2015

 

 

Deutschlands bekanntester Abtreiber in Nöten / Abtreibungsgegner erfolgreich

Nach monatelanger Suche nach einem neuen Standort fĂĽr die Abtreibungsklinik Stapf hat sich nun doch keine Lösung ergeben. „Wir haben am Freitag aufgehört – Feierabend“, sagte der hörbar verärgerte KlinikgrĂĽnder Friedrich Stapf. Man habe auf dem freien Markt keine anderen Räume gefunden, erklärte der Arzt. „Und die Stadt Stuttgart hat sich nicht in der Lage gesehen, uns andere Räume zur VerfĂĽgung zu stellen“, fĂĽgte Stapf hinzu, was 24 Jahre lang der Fall gewesen sei. Mehr wolle er in der Sache nach den Erfahrungen der vergangenen Monate nicht mehr sagen, er werde sich nun auf seine Klinik in MĂĽnchen konzentrieren.

Damit geht ein seit Mitte des vergangenen Jahres andauerndes Ringen um den Erhalt der größten Abtreibungsklinik im Land zu Ende, das schon bald nach dem Bekanntwerden im Oktober von einer Hetzkampagne radikaler Abtreibungsgegner begleitet war. Seit 2004 hatte Stapf in einer Jugendstilvilla an der Türlenstraße praktiziert, die auf Kosten der Stadt umgebaut und dem heute 68 Jahre alten Arzt zur Miete überlassen worden war. Zuvor hatte Stapf, in dessen Stuttgarter Klinik zuletzt pro Jahr etwa 2200 Abbrüche vorgenommen wurden, im Osten in Räumen der alten Frauenklinik gearbeitet.

Für das Gebäude an der Türlenstraße hatte der bundesweit bekannte Mediziner, der sich auch politisch in mehrfacher Weise und mit Erfolg für eine liberale Fassung des Abtreibungsrechts eingesetzt hat, eine weitere Option zur Verlängerung des Vertrags mit der Stadt auf fünf Jahre. Er vergaß aber, diese wahrzunehmen. Die Suche nach anderen Räumen erwies sich bald als schwierig. Einmal erklärte Stapf, die Umbaukosten für eine in Frage kommende Immobilie von bis 300 000 Euro könnten von der Klinik GmbH, die seiner Frau gehört, nicht gestemmt werden. Aus einem möglichen Standort am Pragsattel wurde nichts, weil sich der potenzielle Vermieter nach Protesten von Abtreibungsgegnern im Internet schließlich doch zurückzog.

„Ich bedauere die Schließung der Klinik sehr“, sagte der Krankenhausbürgermeister Werner Wölfle (Grüne) auf Anfrage… Nun werde es darum gehen, zusammen mit der Beratungsstelle Pro Familia und anderen Praxiskliniken und Zentren in Stuttgart und der Region dafür zu sorgen, dass diese „ihre Kapazitäten ausweiten und im Interesse der betroffenen Frauen auf die Sicherstellung der bisherigen Qualität achten“, so Wölfle.

Quelle Text: Stuttgarter Zeitung online, 02.02.2015, Überschrift Kaleb Sächsische Schweiz e.V.

 

 

Anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Vorgeburtliche Blutuntersuchung zur Feststellung des Down-Syndroms“ erklären die Bundestagsabgeordneten Corinna Rüffer (B90/Grüne), Hubert Hüppe (CDU), Dagmar Schmidt (SPD) und Kathrin Vogler (Die Linke):

Die Antwort der Bundesregierung zeigt elementare Erkenntnisdefizite und mangelnde Beobachtungsmöglichkeiten der alltäglichen pränataldiagnostischen Praxis auf:

Es gibt keine bundesweiten Daten zu vorgeburtlichen Tests auf Trisomie 21 sowie Geburten von bzw. Schwangerschaftsabbrüchen bei Kindern mit Down-Syndrom. So lassen sich weder Trends ablesen noch Vergleiche mit Entwicklungen im Ausland anstellen. Das macht es unmöglich, Fehlentwicklungen zu erkennen und zu korrigieren.

Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort die besondere Bedeutung der Beratung bei vorgeburtlichen genetischen Untersuchungen. Ein verpflichtendes Beratungsangebot ist daher im Gendiagnostikgesetz (GenDG) verankert, dem laut Antwort der Bundesregierung auch die neuen Bluttests „vollumfänglich“ unterliegen. Es liegen allerdings keine Daten über die Zahl der durchgeführten genetischen Beratungen, die Häufigkeit des Verzichts auf Beratung und die Dauer der Bedenkzeit bis zur genetischen Untersuchung vor.

Wenn wir schon heute nicht wissen, wie sich die Zahlen – sowohl der Geburten und Abbrüche, als auch der durchgeführten und abgelehnten Beratungen – entwickeln, können wir mit Blick auf die neuen Tests nicht beruhigt sein. Erst recht würden bei einer Massenanwendung dieser Tests diejenigen in Erklärungsnot geraten, die sich gegen einen Test entscheiden. Es müssen wirksame Vorkehrungen getroffen werden, dies zu verhindern. Grundlage dafür können nur Daten sein, die momentan niemand erhebt. Ob sie in Zukunft am besten von Fachgesellschaften erhoben, durch Berichts- bzw. Meldepflichten oder auf andere Weise zusammengestellt werden, ist zu diskutieren.

Mit den Bluttests kann das Geschlecht vor der zwölften Schwangerschaftswoche festgestellt werden – einer der Anbieter wirbt sogar damit. Wer das so ermittelte Geschlecht vor Ablauf der zwölften Schwangerschaftswoche mitteilt, handelt nach GenDG rechtswidrig, bleibt aber straffrei. Ein Abbruch der Schwangerschaft innerhalb der sog. „Fristenlösung“ aufgrund des Geschlechts wäre möglich. Es muss diskutiert werden, ob die rechtswidrige Mitteilung des Geschlechts auch zu Konsequenzen für Test-Anbieter und Ärzte führen muss.

Menschen mit Down-Syndrom sind genauso glĂĽcklich oder unglĂĽcklich, wie andere Menschen auch. Sie leiden nicht unter Trisomie 21, sondern unter Situationen, in denen sie ausgegrenzt, nicht ernst genommen oder schlecht behandelt werden. Die neuen Bluttests auf Trisomie 21 sind kein Beitrag zu einer Gesellschaft, die Menschen mit Down-Syndrom willkommen heiĂźt.

Hintergrund: Mit einer interfraktionellen Kleinen Anfrage hatten 158 Abgeordnete aller Bundestagsfraktionen das Augenmerk auf eine möglicherweise verhängnisvolle Entwicklung in der Pränataldiagnostik gerichtet: Sie befürchten wie unter anderem auch der Deutsche Ethikrat, dass die Massenanwendung scheinbar harmloser Bluttests dazu führen könnte, dass zukünftig mehr Schwangerschaften abgebrochen werden, wenn eine Trisomie-Diagnose vorliegt. Zudem hatte der Deutsche Ethikrat davor gewarnt, dass bei Anwendung bei allen Schwangeren zwei Drittel der auffälligen Testergebnisse falsch-positiv wäre

Quelle: CDL

 

 

BVL-Vorsitzender Martin Lohmann: Europa zerstört Menschenrechte!

Die Volksvertreter der Europäer haben die Tötung noch nicht geborener Kinder perfiderweise zum Menschenrecht“ erklärt.

Bonn/Berlin. Die Annahme des menschenverachtenden  Tarabella-Berichts durch das Europäische Parlament ist eine gefährliche                                       Bankrotterklärung zulasten des Lebens, sagt der BVL-Vorsitzende Martin Lohmann, nachdem das EU-Parlament den Bericht des                            belgischen Sozialisten Marc Tarabella angenommen hat. Somit haben die Volksvertreter der  Europäer die Tötung noch nicht geborener Kinder perfiderweise zum Menschenrecht erklärt. Damit habe sich das Europäische Parlament zur Abrissbirne fĂĽr Humanität und Rechtsordnung degradiert , formuliert es Lohmann. Wörtlich: “Wer die Tötung von Menschen zum Menschenrecht erhebt, zerstört alle anderen Menschenrechte und                         macht diese zur Makulatur. Dies ist ein RĂĽckfall in gottlose Barbarei und der Einstieg in das Ende von Kultur, Zivilsation und Freiheit. Nichts, aber auch gar  nichts hat mehr Bestand, wenn man das Recht auf Leben und Unversehrtheit abschiesst. Entweder haben die Abgeordneten, die vor einigen Monaten  noch ganz anders votierten, diesmal nicht sorgfältig gelesen, wozu sie ihre Zustimmung geben, was geradezu sträflich wäre.                                Oder aber es  stellt sich die Frage, inwieweit das EU-Parlament sich selbst zu einem  Unrechts-Parlament deformiert hat. Wer die Tötung                         ganz kleiner und völlig wehrloser Menschen fĂĽr rechtens hält, hat schliesslich vor nichts  und niemandem mehr Respekt. Und wer das Menschenrecht auf Leben in  ein vermeintliches Menschenrecht auf Töten pervertiert, hat jede Rechtsgrundlage verlassen. Kirchen und alle Menschen guten                           Willens mĂĽssten jetzt endlich wach werden und gemeinsam friedlich und  entschieden fĂĽr das Lebensrecht eines jeden Menschen werben,                         wozu sich zum Beispiel der jährlichen Marsch fĂĽr das Leben in Berlin gut eignet. Lohmann: “Ich lade jetzt erst recht alle an Recht und Humanität interessierten Menschen ein, am 19. September 2015 in die deutsche Hauptstadt zu kommen. Wehret den schon sehr schlimmen Anfängen!                    Lasst uns gemeinsam ein starkes Zeichen fĂĽr das Leben setzen...”

Quelle: Bundesverband Lebensrecht, 11.3.15

 

 

Hoch perfide: Europaparlament beschlieĂźt, daĂź Abtreibung ein Menschenrecht ist

Das Europäische Parlament hat sich in einer EntschlieĂźung fĂĽr ein  “Menschenrecht auf Abtreibung”  ausgesprochen.                                                        FĂĽr den sogenannten  “Tarabella-Bericht” benannt nach dem belgischen Sozialisten Marc Tarabella stimmten am 10. März 441 Abgeordnete,                205 votierten dagegen und 52 enthielten sich der Stimme. Darin fordert das Parlament unter anderem das Recht der Frauen auf sexuelle                         und reproduktive Gesundheit, einschlieĂźlich Abtreibung und EmpfängnisverhĂĽtung. Quelle: Idea                                                                                        (http://www.idea.de/thema-des-tages/artikel/eu-parlament-fuer-menschenrecht-auf-abtreibung-83173.html